Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist mit der Verwaltung und Verteilung des Erbes von Oskar Karl Forster beauftragt worden. Die erwirtschafteten Überschüsse aus der Stiftung werden als „Oskar-Karl-Forster-Stipendium“ gewährt und sollen der Förderung der Ausbildung mittelloser Schüler und Studierender an Gymnasien und Hochschulen dienen (Vergabekriterien siehe unten).
Die staatlichen Hochschulen erhalten jedes Jahr Stipendienmittel aus dem o. g. Fonds, die in Form von einmaligen Beihilfen (mindestens 100,-€/ höchstens 400,-€) zur Beschaffung von Büchern oder sonstigen Lernmitteln bei Vorlage entsprechender Belege vergeben werden dürfen. Andere Verwendungszwecke sind nicht vorgesehen.
Der nächste Bewerbungszeitraum ist zu Beginn des Wintersemesters 2011/12. Unsere Studierenden werden per Rundmail informiert.
Bei allen Fragen wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung.