Studienfachberater Betriebswirtschaft

Prof. Dr. Ralf Schwarz

Prof. Dr. Ralf Schwarz
T. (09561)317-180
F. (09561)317-334
Raum 2-210
schwarzr @ hs-coburg.de

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Studienfachberaterin Versicherungswirtschaft

Prof. Dr. Jutta Michel

Prof. Dr. Jutta Michel
T. (09561)317-474
F. (09561)317-334
Raum 5-203
michel @ hs-coburg.de

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Der Studienfachberater ist der direkter Ansprechpartner für Fragen rund um das Studium.

  • Er informiert Schüler, Interessierte und natürlich Studierende über die Inhalte, Strukturen, Wahlmöglichkeiten und Abläufe des Betriebswirtschafts-Studiums
  • Der Fachberater berät Studierende und steht Ihnen bei Unklarheiten zur Seite.

Weitere Informationen können Sie der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung entnehmen.

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Studiendekan

Prof. Dr. Christian Wallasch

Prof. Dr. Christian Wallasch
T. (09561) 317-457
F. (09561) 317-334
Raum 5-201
wallasch @ hs-coburg.de

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Aufgabengebiete des Studiendekans.

Zum einen muss er überwachen, ob:

  • das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht
  • das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann
  • Student(inn)en angemessen betreut werden

Er ist weiterhin verantwortlich für:

  • die Durchführung der Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen
  • die Qualität der Lehre im Innenverhältnis
  • die Entwicklung und den Ausbau des Studienangebotes
  • den Entwurf und die Fortschreibung der Studien- und Prüfungsordnung
  • Aufbau neuer Vertiefungsrichtungen sowie Bachelor- und Masterabschlüsse
  • die Durchführung der Lehre, Studienplanung, Raumbeschaffung (Lehre) und Prüfungen
  • die Abstimmung bei Problemen in der Lehre und bei Prüfungsfragen
  • die eventuelle Einbindung neuer Studiengänge in den Studienablauf
  • die Vereinbarung der Prüfungszeiträume und die Ausgabe der Diplomarbeiten und Zeugnisse
  • Studierendenbefragung und -statistik

Zusätzlich ist er:

  • Ansprechpartner für Probleme mit Professoren
  • Stellvertreter des Prodekans falls dieser krank ist

Die exakte gesetzliche Formulierung der Aufgaben ergibt sich aus § 30 Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG).