Anrechnung von Leistungen

Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Studienleistungen

Grundsätzlich sind an anderen Hochschulen (hierzu zählt auch die virtuelle hochschule bayern) abgeschlossene Module auf Antrag als Module des in Coburg studierten Studienganges anrechenbar. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn die erbrachte Leistung einem Modul der in Coburg geltenden Studien- und Prüfungsordnung gleichwertig ist. Gleichwertigkeit von Modulen wird nicht schematisch (ECTS), sondern im Rahmen einer Gesamtbetrachtung und -bewertung festgestellt, wenn die Module einander in Inhalt, Umfang und Anforderungen im Wesentlichen entsprechen (§ 11 APO).  

 
Anrechnung von Wahlpflichtmodulen

Im Begleitstudium zum Bachelorstudiengang Soziale Arbeit erfolgreich abgelegte Module sind im grundständigen Studiengang nicht als fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule anrechenbar. (PK-Beschluss vom 1.04.2008)

Eine Anerkennung an anderen Hochschulen erbrachter überzähliger Wahlpflichtmodule als Wahlmodule ist nicht möglich
(§ 11 APO).

Anrechnung von Berufsausbildungen und beruflichen Tätigkeiten auf das praktische Studiensemester im BACHELOR-Studiengang Soziale Arbeit
(PK-Beschluss vom 31.07.2006)

Die Anrechnung von Berufsausbildungen und beruflichen Tätigkeiten auf das praktische Studiensemester des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit ist nur möglich, wenn:

1.) eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.

    • Eine Ausbildung ist nur dann als einschlägig zu werten, wenn in den Arbeitsfeldern grundsätzlich SozialpädagogInnen/SozialarbeiterInnen tätig sind.
    • Die Ausbildung muss so qualifiziert sein, dass sie wenigstens auf der Ebene einer Fachakademie erfolgt (Mittlere Reife als Zulassungsvoraussetzung).
    • Die Ausbildungsdauer muss mindestens 3 Jahre (vollzeitlich) umfassen.

2.) zusätzlich zu einer einschlägigen Berufsausbildung die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    • Nachweis einer mindestens 4-jährigen hauptamtlichen Berufstätigkeit in Leitungsfunktion in sozialpädagogisch relevanten Praxisfeldern.
    • Nachweis einer Einzel- bzw. Gruppensupervision von wenigstens 20 Einheiten durch eine/n ausgebildete/n Supervisorin/Supervisor in den letzten 2 Jahren vor Beendigung der Berufstätigkeit.
    • Nachweis einer einschlägigen Weiterbildung über die Dauer von mindestens einem Jahr oder die Teilnahme an mindestens 25 ganztägigen Fortbildungen.
    • Darstellung der Fachkompetenz des Antragstellers/der Antragstellerin durch ein Fachgespräch auf der Grundlage eines Arbeitsfeldberichtes mit der Fakultätsbeauftragten für die praktischen Studiensemester. 
        

Anrechnung von Berufsausbildungen und beruflichen Tätigkeiten auf das praktische Studiensemester im Bachelorstudiengang Integrative Gesundheitsförderung (PK-Beschluss vom 27.03.2007)

Die Anrechnung von Berufsausbildungen und beruflichen Tätigkeiten auf das praktische Studiensemester des Bachelorstudiengang Integrative Gesundheitsförderung ist nur möglich, wenn:

1.) eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.

    • Eine Ausbildung ist nur dann als einschlägig zu werten, wenn in den Arbeitsfeldern des Gesundheitswesens, der Gesundheitsförderung oder der gesundheitsbezogenen Freizeit- oder Tourismuswirtschaft angesiedelt ist.
    • Die Ausbildung muss so qualifiziert sein, dass sie wenigstens auf der Ebene einer Fachakademie erfolgt (Mittlere Reife als Zulassungsvoraussetzung).
    • Die Ausbildungsdauer muss mindestens 3 Jahre (vollzeitlich) umfassen.

2.) zusätzlich zu einer einschlägigen Berufsausbildung die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    • Nachweis einer mindestens 4-jährigen hauptamtlichen Berufstätigkeit in Leitungsfunktion in relevanten Praxisfeldern des Gesundheitswesens, der Gesundheitsförderung oder der gesundheitsbezogenen Freizeit- oder Tourismuswirtschaft. 
    • Nachweis einer einschlägigen Weiterbildung über die Dauer von mindestens einem Jahr oder die Teilnahme an mindestens 25 ganztägigen Fortbildungen.
    • Darstellung der Fachkompetenz des Antragstellers/der Antragstellerin durch ein Fachgespräch auf der Grundlage eines Arbeitsfeldberichtes mit einer hauptamtlichen Lehrperson des Studiengangs.
        
 
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