Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Studienleistungen
Grundsätzlich sind an anderen Hochschulen (hierzu zählt auch die virtuelle hochschule bayern) abgeschlossene Module auf Antrag als Module des in Coburg studierten Studienganges anrechenbar. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn die erbrachte Leistung einem Modul der in Coburg geltenden Studien- und Prüfungsordnung gleichwertig ist. Gleichwertigkeit von Modulen wird nicht schematisch (ECTS), sondern im Rahmen einer Gesamtbetrachtung und -bewertung festgestellt, wenn die Module einander in Inhalt, Umfang und Anforderungen im Wesentlichen entsprechen (§ 11 APO).
Anrechnung von Wahlpflichtmodulen
Im Begleitstudium zum Bachelorstudiengang Soziale Arbeit erfolgreich abgelegte Module sind im grundständigen Studiengang nicht als fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule anrechenbar. (PK-Beschluss vom 1.04.2008)
Eine Anerkennung an anderen Hochschulen erbrachter überzähliger Wahlpflichtmodule als Wahlmodule ist nicht möglich
(§ 11 APO).
Anrechnung von Berufsausbildungen und beruflichen Tätigkeiten auf das praktische Studiensemester im BACHELOR-Studiengang Soziale Arbeit
(PK-Beschluss vom 31.07.2006)
Die Anrechnung von Berufsausbildungen und beruflichen Tätigkeiten auf das praktische Studiensemester des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit ist nur möglich, wenn:
1.) eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.
2.) zusätzlich zu einer einschlägigen Berufsausbildung die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Anrechnung von Berufsausbildungen und beruflichen Tätigkeiten auf das praktische Studiensemester im Bachelorstudiengang Integrative Gesundheitsförderung (PK-Beschluss vom 27.03.2007)
Die Anrechnung von Berufsausbildungen und beruflichen Tätigkeiten auf das praktische Studiensemester des Bachelorstudiengang Integrative Gesundheitsförderung ist nur möglich, wenn:
1.) eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.
2.) zusätzlich zu einer einschlägigen Berufsausbildung die folgenden Bedingungen erfüllt sind: