Prüfungsanmeldung

Sie können ein Modul nur dann erfolgreich abschließen, wenn Sie sich während des Anmeldezeitraums über die Seite ODI zur entsprechenden Prüfungsleistung angemeldet haben. Dies gilt unabhängig von der Art der Prüfungsleistung, also auch für Projektwerkstätten, Wahlpflichtfächer etc. Einzig für das Kolloquium am Ende des praktischen Studiensemesters ist keine Online-Anmeldung erforderlich. Hier erfolgt die Anmeldung während der zweiten Studientage.

Bitte drucken Sie sich unbedingt noch während des Anmeldezeitraums eine Anmeldebestätigung auf der entsprechenden ODI-Seite aus! Sollte Ihr Name am Ende des Semesters auf der Prüfungsliste fehlen, obwohl Sie sich angemeldet haben, sind Sie gemäß der Bestimmung A09/2007 des Prüfungsausschusses unserer Hochschule verpflichtet, "die Anmeldung beim Prüfungsamt anhand einer Anmeldebestätigung im ODI nachzuweisen." Wer keinen solchen Ausdruck vorweisen kann, gilt im Zweifelsfall als nicht angemeldet und darf die Prüfung nicht ablegen. Bitte nehmen Sie diesen Ausdruck zu allen Prüfungen mit!

Bitte beachten Sie bei der Wahl Ihrer Prüfungsfächer die für Ihren Studiengang geltenden Fristen zum erstmaligen Ablegen von Prüfungsleistungen!

Sollten Sie trotz Anmeldung den Leistungsnachweis nicht ablegen bzw. die Prüfung nicht antreten, bleibt dies ohne Konsequenz für Sie, es sei denn, durch Ihre Nicht-Teilnahme werden die Ihnen gesetzten Fristen überschritten.

Bitte melden Sie sich dennoch nicht zu solchen schriftlichen Prüfungen an, bei denen Sie sicher wissen, dass Sie diese nicht im laufenden Semester ablegen wollen! Anderenfalls kommt es zu scheinbar personellen Überschneidungen von Prüfungen, die gar keine sind, mit der Folge, dass eine sinnvolle Prüfungsplanung nicht mehr möglich ist. Für diesen Fall müssten Sie damit rechnen, dass Sie künftig ggf. auch mehr als eine Prüfung am selben Tag ablegen müssen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch zu Prüfungen in den Fremdsprachen anmelden müssen, wenn Sie diese ablegen wollen. Die Einschreibung zu diesen Kursen zu Beginn des Semesters zählt nicht als Prüfungsanmeldung! Im Studiengang IG erfolgt die Anmeldung zur Pflichtfremdsprache Englisch in der Regel nur im Sommersemester. Mehr hierzu auf der Seite Fremdsprachen.

Eine Online-Anmeldung zu den Prüfungen der Begleitstudiengänge im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit ist als einzige Ausnahme nicht notwendig und entsperchend technisch auch nicht möglich.

Durch die bloße Anmeldung wird noch kein Wahlfach zum Pflichtfach. Dies geschieht erst mit Antritt der jeweiligen Prüfung. Bitte beachten Sie im Studiengang IGF, dass Sie sich zu einem Schwerpunktmodul (S6 und S7) über den Button "freiwillige Fächer aus dem eigenen Studiengang" anmelden müssen, wenn dieses Modul nach Antritt der Prüfung nur als freiwilliges Wahlfach und nicht als zu erbringendes Wahlpflichtmodul gelten soll. Ein freiwilliges Wahlfach wird auf dem Zeugnis zwar ausgewiesen, geht aber nicht in den Notendurchschnitt ein. Ein bereits abgelegtes Wahlfach kann nicht rückwirkend zum Wahlpflichtfach erklärt werden.

Bitte beachten Sie ferner die Warnung vor dem 'Schieben' von Prüfungen!

 
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