Zulassungsvoraussetzungen

Einige Prüfungsleistungen dürfen gemäß Festsetzung der Prüfungskommission erst erbracht werden, wenn bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Nicht erfüllt sind Zulassungsvoraussetzungen, wenn deren Leistungsnachweise nicht bestanden oder nicht bis zum von der jeweiligen Lehrperson genannten Termin erbracht worden sind.

Die Zulassung zu den Prüfungsleistungen der Module Sozialinformatik/ Maßnahmenevaluation sowie Professional Skills I und II im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit erfolgt stets VORBEHALTLICH der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen bis spätestens eine Woche vor Ende der Prüfungszeit. Die o.g. Kriterien zur Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen sind hiervon unbenommen.

Für Studierende, die eine Prüfungsleistung ablegen, aber bis zum genannten Termin die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, gilt die jeweilige Prüfungsleistung als nicht angetreten. Schriftliche Prüfungen wie Studienarbeiten müssen für diesen Fall erneut geschrieben werden.

 
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