Mit dem Bayerischen Hochschulgesetz, das am 1. Juni 2006 in Kraft getreten ist, wurden die bayerischen Hochschulen ermächtigt, ab dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge zu erheben. Sie werden zur Verbesserung der Studienbedingungen verwendet. Das Gesetz legt einige Voraussetzungen für die Erhebung sowie Befreiungsmöglichkeiten fest und überlässt die weitere Ausgestaltung den Hochschulen.
Die Hochschule Coburg hat die Einzelheiten, die sie eigenständig regeln konnte, in ihrer Studienbeitragssatzung festgeschrieben.
Häufig ist auch der Ausdruck ‚Studiengebühren’ zu hören und zu lesen, der in der Sache nichts anderes bezeichnet. Der vom Bayerischen Wissenschaftsministerium verwendete, korrekte Begriff ist jedoch ‚Studienbeiträge’.
Mehr Informationen der Bayerischen Staatsregierung zu diesem Thema:
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst