Welche Ausnahmen gibt es? Wer kann sich befreien lassen?

Das Bayerische Hochschulgesetz sieht verschiedene Umstände vor, unter denen Studierende von den Zahlungen befreit werden können. Da den Hochschulen ein gewisser Spielraum belassen wurde, welchen Studierenden sie die Studienbeiträge erlassen wollen, hat die Hochschule Coburg zahlreiche großzügige Regelungen festgelegt. Für Befreiungen kommen beispielsweise in Betracht:

  • Studierende mit Kind(ern)
  • Studierende, deren Eltern für drei oder mehr Kinder Kindergeld beziehen
  • ausländische Studierende, die im Rahmen von Regelungen immatrikuliert sind, die Abgabenfreiheit garantieren
  • Studierende, deren Eltern einem weiteren Kind unterhaltsverpflichtet sind, welches an einer europäischen Hochschule immatrikuliert ist und dort Studienbeiträge entrichtet.
  • Studierende der Bayerischen Eliteakademie
  • Bestimmte Härtefälle wie z.B. Schwerbehinderte (ab 30%) (finanzielle Gründe können nicht als Härtefälle anerkannt werden).

oder rückwirkend nach Abschluss des Studiums

  • Studierende, die sich längere Zeit ehrenamtlich in der Selbstverwaltung der Hochschule engagiert haben
  • Studierende, die unter die besten 5 % eines Absolventenjahrgangs fallen

Mit dieser rückwirkenden Befreiung möchte die Hochschule insbesondere ehrenamtliches Engagement sowie herausragende Studienleistungen fördern.

In § 6 der Studienbeitragssatzung der Hochschule Coburg sind alle Voraussetzungen detailliert aufgeführt, die zur Befreiung von Studienbeiträgen führen können.

 
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