Das Bayerische Hochschulgesetz sieht verschiedene Umstände vor, unter denen Studierende von den Zahlungen befreit werden können. Da den Hochschulen ein gewisser Spielraum belassen wurde, welchen Studierenden sie die Studienbeiträge erlassen wollen, hat die Hochschule Coburg zahlreiche großzügige Regelungen festgelegt. Für Befreiungen kommen beispielsweise in Betracht:
oder rückwirkend nach Abschluss des Studiums
Mit dieser rückwirkenden Befreiung möchte die Hochschule insbesondere ehrenamtliches Engagement sowie herausragende Studienleistungen fördern.
In § 6 der Studienbeitragssatzung der Hochschule Coburg sind alle Voraussetzungen detailliert aufgeführt, die zur Befreiung von Studienbeiträgen führen können.