Praktisches Studiensemester

Teilzeitmöglichkeit für das praktische Studiensemester
(PK-Beschluss vom 13.02.2008)

Das praktische Studiensemester kann in begründeten Ausnahmefällen (insbesondere aufgrund der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen) auch in einer über 26 Wochen hinausgehenden Zeit abgeleistet werden, sofern sicher gestellt ist, dass der zeitliche Umfang des praktischen Studiensemesters einer Vollzeittätigkeit von 26 Wochen entspricht, und zu erwarten steht, dass sich durch die zeitliche Ausdehnung des Praktikumszeitraumes die Studiendauer insgesamt nicht verlängert. Eine Entscheidung über das Vorliegen eines begründeten Ausnahmefalles trifft der oder die Praktikumsbeauftragte des jeweiligen Studiengangs.

 
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