Versäumnis von Prüfungen

Sollten Sie eine Prüfung versäumen, hat dies nur dann Konsequenzen für Sie, wenn Sie durch das Nichtablegen der Prüfung eine Frist überschreiten (s.u.!). Ob Sie sich zu dieser Prüfung angemeldet hatten oder nicht, ist hierfür völlig unerheblich. Für versäumte Prüfungen, die keine Frist verletzen, brauchen Sie also auch keine Atteste etc. beizubringen!

Bitte beachten Sie jedoch als Warnung vor dem 'Schieben' von Prüfungen folgenden Hinweis:

Der für eine Prüfung relevante Lehrstoff bezieht sich immer auf das Semester, in dem die zugehörige Veranstaltung letztmals angeboten wurde. Im darauf folgenden Jahr kann das Modul mit anderen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen und ggf. auch von anderen Dozierenden angeboten und geprüft werden (Klarstellung der PK vom 13.2.2008). Sollten Sie also eine Prüfung ein Jahr schieben oder im Wiederholungsversuch erst ein Jahr später antreten, müssen Sie damit rechnen, dass für diese Prüfung andere Prüfungsschwerpunkte bei ggf. auch anderen Prüfenden relevant sein werden.

Für diesen Fall steigt das Risiko erheblich, die Prüfung (wiederum) nicht zu bestehen, sollten Sie die zugehörige Veranstaltung nicht nochmals besuchen! Wem dies in Folge von Stundenplankollisionen oder aufgrund des Praxissemesters nicht möglich ist, muss sich ggf. neue Prüfungsschwerpunkte selbstständig erarbeiten!

Versäumnis von Prüfungen, deren Nichtablegen eine Frist überschreitet

Sollten Sie aufgrund nicht von Ihnen zu vertretender Gründe eine Prüfung versäumen, deren Nichtablegenen eine Frist überschreitet, müssen Sie sich unverzüglich beim Prüfungsamt melden! Dort müssen Sie diese Gründe in einem formlosen schriftlichen Antrag auf Nachfristgewährung geltend und durch geeignete Nachweise glaubhaft machen (polizeilicher Unfallbericht, Bescheinigung der Bahn o.ä.). Im Krankheitsfall ist stets eine ärztliche Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass der bloße Einwurf von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder ärztlichen Attesten in irgendwelche Postfächer keinerlei Rechtswirkungen auslöst!

 
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