Ausbildungsziel

Ziel des Studiums ist es, an der Hochschule durch praxisorientierte Ausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufes eines Architekten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft zu schaffen.

Das Studium berücksichtigt ausgewogen die theoretischen und praktischen Gesichtspunkte der Ausbildung. Es vermittelt die für die Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse erforderlichen Fähigkeiten. Es befasst sich mit den architekturgeschichtlichen Zusammenhängen, der ästhetisch künstlerischen Gestaltung und der funktionellen, technischen und wirtschaftlichen Planung von Gebäuden unter Berücksichtigung der Lebensbedürfnisse des Einzelnen und der Gesellschaft. Das Studium erläutert und übt weiterhin die Einordnung der Bauwerke in die Umwelt und die Anwendung gesetzlicher Grundlagen und Organisationsverfahren für die praktische Durchführung von Bauaufgaben. Den Abschluss des Studiums bildet die Bachelorarbeit und die Verleihung des akademischen Grades "Bachelor of Arts".

Dieser Abschluss ist in Verbindung mit einer nachfolgenden, mehrjährigen praktischen Tätigkeit nach näherer Maßgabe des Bayerischen Architektengesetzes Voraussetzung für die Eintragung in die Architektenliste. Dieser Eintrag berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt".

Die Berufsaufgaben können als freischaffender, angestellter, verbeamteter und baugewerblich tätiger Architekt in Architektur-, Planungs- und Konstruktionsbüros, bei Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden oder in Unternehmungen des Baugewerbes und der Bauindustrie erfüllt werden.

Der Student hat die Möglichkeit, je nach Interesse und Begabung seine Kenntnisse durch Wahlpflicht- bzw. Wahlfächer zu erweitern oder zu vertiefen. Zur Erreichung der vorgesehenen Ausbildungsziele stehen der Fakultät Seminarräume, Labors, Werkstätten und Sammlungen zur Verfügung. Die Ausbildung im Studiengang Architektur zielt auf vielseitige Einsatzmöglichkeiten hin.

Hinweis: Studienbewerber für den Studiengang Architektur haben für die Zulassung neben der Hochschul-/Fachhochschulreife den Nachweis einer entsprechenden Begabung durch das Bestehen eines Eignungstests zu erbringen. Mappenvorlage ich nicht vorgesehen.