Neue gesetzliche Bestimmungen machen ein Hochschulstudium auch ohne Abitur oder Fachabitur möglich. Von den Regelungen profitiert auch die Versicherungswirtschaft: Künftig können unter anderen Versicherungsfachwirte/innen sowie Versicherungsbetriebswirte/innen zum Bachelorstudiengang Versicherungswirtschaft zugelassen werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.