Begriff und Ziel von Akkreditierungen

Was ist und welches Ziel verfolgt eine Akkreditierung? Die Akkreditierung von Studiengängen dient der Sicherung von Standards, die auf der Grundlage der Bologna-Kriterien erstellt wurden. Das Ziel von Akkreditierungen ist insoweit die Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Laut Beschluss des Akkreditierungsrates (AR-Beschluss) vom 08.12.2009 wird neben der Qualität der Studiengänge auch die Einhaltung formaler Vorgaben der KMK und europäischer Standards überprüft. Im weitesten Sinne sind Akkreditierungen damit eine spezielles Element der Qualitätssicherung von Hochschulen. Im Unterschied zu ihnen strebt man mit einer Evaluation, etwa eines Studienganges, die Qualitätsverbesserung nach selbst definierten Qualitätszielen an. Evaluationen können damit gegenüber Akkreditierungen eine wichtige Ergänzungsfunktion wahrnehmen.

Im Hinblick auf Akkreditierungen wird systematisch zwischen Programm- und Systemakkreditierungen unterschieden. Während Gegenstand von klassischen Programmakkreditierungen einzelne oder gebündelte Studiengänge sind (sog. Cluster-Akkreditierungen) widmet sich eine Systemakkreditierung den hochschulinternen, auf Studium und Lehre gerichteten Steuerungs- und Qualitätssicherungssystemen, die laut AR-Beschluss hinsichtlich ihrer Eignung und Wirksamkeit begutachtet werden, die Qualität der Studiengänge und die Einhaltung der formalen Vorgaben zu gewährleisten. Bei erfolgreicher Begutachtung führt dies zu deren Akkreditierung und gleichzeitig zur Akkreditierung der Studiengänge.

An der Hochschule Coburg wurden in den vergangenen Jahren im Wege von Programmakkreditierungen bereits zahlreiche Studiengänge erfolgreich akkreditiert. Weitere Informationen zu Programmakkreditierungen im Hinblick auf Kriterien und Rechtsgrundlagen sowie zu den Inhalten der neuen KMK-Strukturvorgaben entnehmen Sie bitte den entsprechenden Unterseiten.   

Alle Angaben per 01.04.2010. Anmerkungen bitte an buchholz(at)hs-coburg.de

 
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