Der Senat ist die gewählte Vertretung aller Mitglieder der Hochschule. Als Organ der Selbstverwaltung besteht seine Aufgabe darin, rechtsgültige Beschlüsse für die Hochschule zu fassen.
Die Erweiterte Hochschulleitung besteht aus den Mitgliedern der Hochschulleitung, den sechs DekanInnen sowie der Frauenbeauftragten der Hochschule. Sie berät und unterstützt die Leitung der Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Fakultätsräte regeln alle Angelegenheiten innerhalb der einzelnen Fakultäten, insbesondere Berufungen und Fragen der Lehre und Forschung. Ihre Mitglieder werden aus dem Kreis der Fakultätsmitglieder gewählt. Die Fakultätsräte wählen die jeweiligen Dekane bzw. die Dekanin, den Prodekan und den Studiendekan.