Die studentische Krankenversicherung

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Hier erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung. Die Hochschulen sind gesetzlich verpflichtet, sich Ihre Krankenversicherung nachweisen zu lassen. Weiterhin müssen wir Ihrer Krankenkasse melden, dass Sie tatsächlich bei uns studieren, ebenso  wenn Sie Ihr Studium abbrechen oder beenden. Aus diesem Grund fordern wir von Ihnen einen „3fach-Satz“ über den Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Privat Versicherte legen bitte einen Befreiungsbescheid von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht vor. Diesen stellt ebenfalls eine gesetzliche Krankenkasse aus.

Informationen und Anträge

Merkblatt_KV_der_Studenten.pdf

Studentische Krankenversicherung

49 K

Infoblatt_Studienbeitraege.pdf

Allg. Infos Studienbeiträge Sommersemester 2013

269 K

Beitraege-Ueberweisung2012.pdf

Hinweise Überweisung / Bankdaten Sommersemester 2013

128 K

Antrag_auf_Befreiung_vom_Studienbeitrag2012.pdf

Antrag auf Befreiung vom Studienbeitrag Sommersemester 2013

241 K

Hochschulverein.pdf

Beitrittserklärung Hochschulverein

0.9 M
 
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