Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Hier erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung. Die Hochschulen sind gesetzlich verpflichtet, sich Ihre Krankenversicherung nachweisen zu lassen. Weiterhin müssen wir Ihrer Krankenkasse melden, dass Sie tatsächlich bei uns studieren, ebenso wenn Sie Ihr Studium abbrechen oder beenden. Aus diesem Grund fordern wir von Ihnen einen „3fach-Satz“ über den Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Privat Versicherte legen bitte einen Befreiungsbescheid von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht vor. Diesen stellt ebenfalls eine gesetzliche Krankenkasse aus.
Merkblatt_KV_der_Studenten.pdf Studentische Krankenversicherung | 49 K |
Infoblatt_Studienbeitraege.pdf Allg. Infos Studienbeiträge Sommersemester 2013 | 269 K |
Beitraege-Ueberweisung2012.pdf Hinweise Überweisung / Bankdaten Sommersemester 2013 | 128 K |
Antrag_auf_Befreiung_vom_Studienbeitrag2012.pdf Antrag auf Befreiung vom Studienbeitrag Sommersemester 2013 | 241 K |
Beitrittserklärung Hochschulverein | 0.9 M |