Grundlage für die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz, das innerhalb der Hochschulen für den nichtwissenschaftlichen Bereich gilt.
Ziele sind die Erhöhung der Anteile von Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, die Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Funktion der Ansprechpartnerin für das nichtwissenschaftliche Personal der Hochschule.
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:
Mo - Fr nach Vereinbarung