PROMOS Stipendien

Welche Ziele hat das Programm?

Im Kontext der Bologna-Reform ist die Steigerung der Mobilität von Studierenden eine der zentralen Forderungen aller Akteure im Hochschulwesen. Das neue Mobilitätsprogramm soll dazu mit Stipendien für kürzere Auslandsaufenthalte (bis zu sechs Monaten) einen wichtigen Beitrag leisten und deutlich mehr Mobilität von deutschen Studierenden ermöglichen. Das Programm soll die Hochschulen in die Lage versetzen, eigene Schwerpunkte bei der Auslandsmobilität von deutschen Studierenden zu setzen und diesen aus einem Bündel von verschiedenen Förderinstrumenten passende Mobilitätsmaßnahmen anzubieten. Das Mobilitätsprogramm soll solchen Studierenden die Chance zu einem Auslandsaufenthalt bieten, deren Vorhaben oder Zielort in keinem der strukturierten Programme förderbar ist. Die Stipendien werden von den Hochschulen selbst in einem qualitätsorientierten Auswahlverfahren vergeben.

Was kann gefördert werden?

Mit dem neuen Programm werden Studien-, Praxis- und Sprachaufenthalte von Studierenden durch Teilstipendien und Reisekostenpauschalen weltweit gefördert. Die Höhe der Stipendienraten und Reisekostenpauschalen ist dabei abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach der Höhe der üblichen Teilstipendienraten des DAAD. Eine Verlängerung der Stipendien über sechs Monate hinaus ist nicht möglich. Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Studienstipendien (1 bis 6 Monate)
    Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu sechs Monaten für Studienaufenthalte von Studierenden. Doktoranden können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben. Semesterstipendien im ERASMUS-Raum sind in der Regel nur dort möglich, wo für diesen Fachbereich keine ERASMUS-Kooperation besteht. Ausnahme sind Studierende, die bereits einmal innerhalb einer ERASMUS-Kooperation gefördert wurden und deshalb im Rahmen von ERASMUS keinen Zuschuss mehr erhalten können oder sofern das Kontingent der bestehenden Kooperation ausgeschöpft ist (siehe Merkblatt).  Wichtig: Bei Studienaufenthalten im Ausland ist ein Learning Agreement einzureichen! (siehe unten)
  • Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)
    Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit förderbar. Praktika in EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht gefördert werden. Ausnahme sind Studierende, die bereits für einen Praktika-Aufenthalt im Rahmen von ERASMUS gefördert wurden und deshalb im Rahmen des ERASMUS-Programms keine Förderung mehr erhalten können. Doktoranden können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben.
  • Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)
    Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden an Hochschulen im Ausland können weltweit gefördert werden. Außerdem kann eine einmalige Kursgebührenpauschale pro Person von 500 EUR beantragt werden.
  • Studienreisen, inklusive Wettbewerbs- und Konzertreisen
    Studienreisen von Studierenden und Doktoranden ins Ausland können weltweit gefördert werden. Die Förderung besteht ausschließlich aus einer Pauschale pro Teilnehmer und Tag. Diese beträgt für die EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und die Türkei 30 EUR und für alle übrigen Länder 45 EUR. Mindestdauer sind 7 Tage.

Learning Agreement (für Studienaufenthalte)

Learning_Agreement.doc

Ansprechpartner

Annette Stegemann
P. (09561) 317-319
F. (09561) 317-391
office 2-005
stegemann@hs-coburg.de

Anita Sorgatz
P. (09561) 317-317
F. (09561) 317-391
office 2-004
sorgatz@hs-coburg.de

Christian Erkenbrecher M.A.
P. (09561) 317-451
F. (09561) 317-391
office 2-006
erkenbrecher@hs-coburg.de

Claudia Martin
P. (09561) 317-451
F. (09561) 317-391
office 2-004
martin@hs-coburg.de

 
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