Häufige Fragen - FAQs

Anmeldung und Einschreibung allgemein

Wo muss ich mich anmelden?

Alle notwendigen Schritte erfolgen online direkt über das

Online-Portal  der Hochschule Coburg

Eine zusätzliche Bewerbung über hochschulstart.de bzw. der Studienstiftung für Hochschulzulassung ist für keinen Studiengang notwendig.  

 

Wie sind die Fristen für die Anmeldung?

Die jeweiligen Fristen findest du auf den jeweiligen Studiengangsseiten oder direkt auf der Startseite des Online-Bewerbungsportals. Diese gelten sowohl für Neuabiturienten (Abitur in diesem Jahr) als auch für Altabiturienten (Abitur bereits früher).

Welche Unterlagen benötigt die Hochschule Coburg von mir?

Wir benötigen eine gültige Hochschulzugangsberechtigung, Lebenslauf, ggf. weitere Dokumente, die sich aus deinen Angaben im Online-Portal ergeben. Diese sind z.B. Unterlagen zu einem Vorstudium, Nachweis von Berufserfahrung, usw.

Welche Unterlagen du mit welcher Frist individuell einreichen musst, wird dir im Online-Portal über den Dokumenten-Upload angezeigt.

Muss ich die Unterlagen auch per Post schicken?

Nein! Das Einschreibungsverfahren läuft ausschließlich online. Alle erforderlichen Unterlagen werden im Online-Portal hochgeladen.

Kann ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?

Ja. In der Regel erhältst du bei mehreren Bewerbungen auch mehrere Zulassungen. Für deinen finalen Wunschstudiengang kannst du dann den Antrag auf Immatrikulation stellen.

 

 

Meine Hochschulzugangsberechtigung erhalte ich erst noch - kann ich mich dennoch bewerben?

Bitte melde dich auch dann fristgerecht im Online-Portal an, wenn dein Zeugnis noch nicht vorliegt. Die Frist für die Einreichung / Nachreichung der Zeugnisse ist im Online-Portal (ggf. gesondert für den jeweiligen Studiengang) hinterlegt.

Bitte nimm Kontakt zu uns auf, falls du diese Frist aufgrund einer späteren Ausstellung des Zeugnisses nicht einhalten kannst.

Für Master-Studiengänge gilt: Die Abschlussnote des ersten Hochschulabschlusses ist bis spätestens 6 Wochen nach Semesterbeginn in Form einer offiziellen Bestätigung hochzuladen.

Welche Arten von Hochschulzugangsberechtigungen (HZB) akzeptiert die Hochschule Coburg?

Für Bachelorstudiengänge akzeptieren wir:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abiturzeugnis)
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife (Fachabitur)
  • Fachgebundene Fachhochschulreife (nur für fachlich verwandte Studiengänge)

Ob deine Hochschulzugangsberechtigung für Bayern gilt, ist in der Regel auf deinem Zeugnis vermerkt. Dort findest du im Kleingedruckten den Gültigkeitsbereich des Zeugnisses. Im Zweifelsfall prüft unsere Abteilung für Studienangelegenheiten vorab dein Zeugnis.

Wenn du dein Zeugnis im Ausland erworben hast, findest du auf der Seite Internationale Bewerber:innen weitere Informationen.

Ich habe kein Abitur. Kann ich trotzdem studieren?

Ja, das ist möglich. Unter  Studieren ohne Abitur haben wir alle Informationen, unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung zum Studium möglich ist, zusammengestellt.

Ich bin während der Bewerbungsphase im Ausland – kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Die Bewerbung läuft ausschließlich online ab. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Unterlagen digital vorliegen und online hochgeladen werden können. Beachte jedoch die Fristen und eventuelle Zeitverschiebungen.

Falls du dich für einen gestalterischen Studiengang interessierst, musst du für die Eignungsprüfung ggf. in Coburg vor Ort sein. Bitte informiere dich dazu auf unseren Studiengangsseiten.

Brauche ich ein Vorpraktikum?

Nein, keiner unserer Studiengänge verlangt vor Studienbeginn ein Vorpraktikum. Folgende Studiengänge haben jedoch ein mehrwöchiges Grundpraktikum. Es kann von Vorteil sein, bereits im Vorfeld einen Teil davon abzuleisten. Auf den jeweiligen Studiengangsseiten findest du ein Merkblatt zum Grundpraktikum:

Was sind Alt- und Neuabiturienten? Gibt es für sie unterschiedliche Bewerbungsfristen?

„Altabiturienten“ haben ihre Hochschulzugangsberechtigung in den Vorjahren erworben. „Neuabiturienten“ machen im jeweils aktuellen Anmeldezeitraum Abitur. Für beide gelten die selben Fristen. Da Neuabiturienten ihr Zeugnis häufig erst später erhalten, müssen sie dieses hochladen sobald es ihnen vorliegt.

Was ist ein:e Vorwegzulasser:in?

Vorwegzulasser sind Bewerber:innen aus dem Vorjahr, die bereits einen Zulassungsbescheid erhalten haben, jedoch aus bestimmten Gründen ihr Studium nicht sofort aufnehmen (können). Es wird unterschieden zwischen:

  • Verbundstudium (Studium mit Praxispartner): Vorwegzulassung nach Ende des ersten Ausbildungsjahres
  • Bestandene Eignungsprüfung für alle Studiengänge mit Eignungsprüfung: Vorwegzulassung im Rahmen der Gültigkeit der Eignungsprüfung

Diese Bewerber:innen müssen sich in jedem Fall noch einmal bewerben. Im Online-Bewerbungsportal wird nach einer Vorwegzulassung gefragt. Falls dieser Fall zutrifft, muss der Zulassungsbescheid des Vorjahres  bzw. beim dualen Studium ein Nachweis über das erste Ausbildungsjahr im Betrieb hochgeladen werden.

Wo und wie erfahre ich den Stand meiner Bewerbung/Anmeldung?

Der Status deines Anmeldeprozesses ist im Bereich „Bewerbungsfortschritt“ im Online-Portal erkennbar. Du kannst dich hier jederzeit wieder einloggen; bei Änderungen informieren wir dich zusätzlich per Mail.

Studienplatzvergabe / Eignungsprüfung

Gibt es Studiengänge mit einem Numerus Clausus (NC) oder habe ich einen Studienplatz sicher?

Bei der Studienplatzvergabe aller Bachelor-Studiengänge spielt die Abiturnote keine Rolle. Du musst dich nur form- und fristgerecht anmelden und ein für Bayern gültiges Zeugnis nachweisen - dann hast du deinen Studienplatz sicher.

Bei gestalterischen Studiengängen ist zusätzlich jedoch das Bestehen der Eignungsprüfung Voraussetzung (die Abiturnote ist auch hier irrelevant).

Für den Studiengang Hebammenwissenschaft benötigst du einen Ausbildungsvertrag mit einem unserer Praxispartner.

Bei einigen Masterstudiengängen ist eine bestimmte Abschlussnote im ersten Hochschulabschluss nötig. Genaue Informationen findest du auf den jeweiligen Studiengangsseiten.

 

Für welche Studiengänge muss ich an einer Eignungsprüfung teilnehmen?

Für folgende Bachelor-Studiengänge ist eine Eignungsprüfung zu absolvieren:

Für folgenden Master-Studiengang ist eine Eignungsprüfung zu absolvieren.

Wie lange ist die bestandene Eignungsprüfung gültig?

Das hängt vom Studiengang ab:

Bachelor Integriertes Produktdesign:         Gültigkeit: 1 Jahr
Bachelor Innenarchitektur:                           Gültigkeit: 3 Jahre
Bachelor Architektur:                                    Gültigkeit: 5 Jahre

Das heißt, du kannst dich im Rahmen der Gültigkeitsdauer an der Hochschule Coburg als Vorwegzulasser:in bewerben und musst den Zulassungsbescheid aus dem Jahr des Bestehens der Eignungsprüfung hochladen.

Gibt es eine Nachholmöglichkeit für die Eignungsprüfung, falls ich z.B. im Ausland oder krank bin?

Nein, es gibt nur einmal im Jahr die Möglichkeit an unserer Eignungsprüfung teilzunehmen. Die konkreten Informationen zu Terminen, Ablauf und technischen Voraussetzungen erhältst du nach der Anmeldung über unser Online-Portal und im weiteren Verfahren der Eignungsprüfung über die jeweiligen Koordinator:innen der Studiengänge.

Muss ich bei der Bewerbung eine Mappe mit Arbeitsproben vorlegen?

Eine „klassische“ Mappe ist bei keinem Bachelor-Studiengang nötig. Nur beim Master-Studiengang Design sind bereits mit der Anmeldung weitere Unterlagen (z.B. Portfolio) einzureichen.

Wo finde ich genaue Informationen zur Eignungsprüfung?

Termine, Informationen und Satzungen zur den Eignungsprüfungen findest du auf den jeweiligen Studiengangsseiten Architektur, Innenarchitektur, Integriertes Produktdesign und Master Design.