Im Wesentlichen besteht die Studenten- vertretung aus 3 Teilen, die im Folgenden genannt werden:
Die zwei in den Fachbereichsrat gewählten Studenten vertreten gegenüber den Professoren die Interessen der Studenten des jeweiligen Fachbereichs. Die Fachschaft hat weitere 7 Studenten als Mitglieder.
Seine Mitglieder sind von Euch gewählte Studenten aus allen Fachbereichen. Die Aufgaben des Konvents sind insbesondere die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studenten und die Förderung von geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studenten.
Der Senat ist das höchste Gremium der Hochschule. Zu seinen Mitgliedern gehört derzeit auch ein gewählter Vertreter der Studenten. Der Senat beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Hochschulrates über den Entwicklungsplan und über Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sowie zur Gliederung der Hochschule. Er beschließt u.a. die Vorschläge der Hochschule über die Berufung von Professoren und nimmt den Jahresbericht der Hochschulleitung entgegen.