Dr. Dagmar Starke neue Honorarprofessorin

Montag. 21. Oktober 2019 (Dr. Margareta Bögelein)
Dagmar Starke (li.) wurde von Hochschulpräsidentin Christiane Fritze zur Honorarprofessorin ernannt.
Dagmar Starke (li.) wurde von Hochschulpräsidentin Christiane Fritze zur Honorarprofessorin ernannt.

Die Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit hat eine neue Honorarprofessorin: Dr. phil. Dagmar Starke erhielt von Hochschulpräsidentin Prof. Dr. Christiane Fritze ihre Ernennungsurkunde. Seit 2013 engagiert sie sich im Bachelor- und im Masterstudiengang Gesundheitsförderung als Lehrbeauftragte.

Honorarprofessor*innen sind „Professor*innen ehrenhalber“. Mit dem Titel „Honorarprofessorin“ würdigt die Hochschule Coburg die Verdienste von Dr. Dagmar Starke im Studienbereich Gesundheitsförderung. „Sie bringt ihre Kompetenzen in den Bereichen Epidemiologie, Gesundheitsförderung und Öffentlicher Gesundheitsdienst ein. Sie lebt Gesundheitsförderung und ist für unsere Studierenden ein Vorbild für Empowerment“, freut sich Prof. Dr. Nicole Hegel, Dekanin der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit.

Die frisch ernannte Honorarprofessorin Starke betont: „Die Ernennung ist für mich eine große Ehre und ich freue mich, meine Erfahrungen aus der Praxis an die Studierenden weitergeben zu können.“ Dagmar Starke ist stellvertretende Leiterin der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf, die Fachkräfte im Öffentlichen Gesundheitswesen aus- und weiterbildet. Hochschulpräsidentin Christiane Fritze zeigt sich überzeugt, dass die Studierenden viel von der neuen Honorarprofessorin lernen können. Und sie ergänzt: „Ich kann unsere Studierenden nur ermuntern, an diesem Wissen teilzuhaben."

Präventionsgesetz und Berichterstattung

In ihrer Antrittsvorlesung ging Professorin Starke auf das seit 2015 bestehende Präventionsgesetz und die darin enthaltene Pflicht zur Abgabe eines Präventionsberichts ein, der in diesem Jahr erstmals erschienen ist. Ziel des Gesetzes ist die Verminderung sozial ungleicher Gesundheitschancen. Professorin Starke sieht das Gesetz als einen wesentlichen Schritt dazu an, dass die Gesundheitsförderung Einzug in die Sozialgesetzgebung gehalten hat. Allerdings gebe es insbesondere bei den Förderstrukturen und der Evidenz, also der Messung der erzielten Ergebnisse und der Wirksamkeit der Maßnahmen, noch viel Handlungsbedarf.