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19. Mai '21

Die Hochschule Coburg legt großen Wert auf einen fairen und wertschätzenden Umgang der Menschen miteinander. Um dies nach innen und außen sichtbar zu machen und den Beschäftigten sowie den Studierenden eine Anlaufstelle zu geben, ernannte die Hochschulleitung Monika Faaß zur Antidiskriminierungs-Beauftragten.

Die Mitglieder der Hochschule – Studierende und Beschäftigte – sind dazu aufgerufen auf allen Ebenen respektvoll zusammenzuarbeiten und eine Kultur des Hinsehens zu pflegen. Die Hochschule Coburg toleriert keine Gewalt, Belästigung sowie mittelbare und unmittelbare Benachteiligung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Um dem Nachdruck zu verleihen, wurde Monika Faaß mit den Aufgaben der Antidiskriminierungs-Beauftragten betraut. Sie leitet seit 2008 das Familienbüro der Hochschule und berät in dieser Funktion Studierende und Beschäftigte zu den Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

In ihrer zusätzlichen neuen Funktion als Antidiskriminierungs-Beauftragten können sich die Mitglieder der Hochschule in allen Fällen von Diskriminierung für eine Erst- und Verweisberatung vertraulich an sie wenden. Zu ihren Aufgaben gehört die Beratung, Entgegennahme, Sachverhaltsermittlung und Koordinierung im formellen Beschwerdeverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Außerdem erarbeitet die Antidiskriminierung-Beauftragten – gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Haus – präventive und kurative Maßnahmen zur Sensibilisierung und Vermeidung von Diskriminierungen aller Art. Aktuell erstellt – gemeinsam mit Kolleginnen anderer bayerischen Hochschulen eine Antidiskriminierungsrichtlinie. Sie soll Handlungsempfehlungen und -möglichkeiten für den Fall von grenzverletzendem Verhalten aufgezeigt. Die Antidiskriminierungsrichtlinie benennt u.a. Anlaufstellen für Betroffene und Hilfesuchende und regelt den Umgang mit Beschwerden.

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