Zweitstudienbewerber

Ich habe bereits ein Studium abgeschlossen – wie sind meine Chancen auf einen Studienplatz?

Bewerber*innen, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben oder bis 27. Juli abschließen, können bei Studiengängen mit Örtlichem Numerus Clausus (NC) nur im Rahmen der Sonderquote von zwei Prozent der Studienplätze zugelassen werden. Wer das Erststudium nicht spätestens bis 27. Juli durch das Abschlusszeugnis des Erststudiums nachweisen kann, wird nicht in der Quote der Zweitstudienbewerber*innen berücksichtigt:  Zweitstudienbewerber*innen