Ausschüsse und Beauftragte

Aktive Gestaltung des Hochschullebens

An der Hochschule Coburg gibt es eine Vielzahl an Gremien und verantwortlichen Personen, die sich aktiv um die Gestaltung und Organisation des Hochschullebens kümmern. Diese Strukturen sorgen dafür, dass wichtige Themen wie Forschung, Lehre und studentische Belange effektiv koordiniert und umgesetzt werden. Dabei spielen sowohl interne Ausschüsse als auch speziell beauftragte Personen eine zentrale Rolle, um eine hohe Qualität in allen Bereichen sicherzustellen und die Interessen der Hochschulangehörigen zu vertreten.

Ausschüsse

Arbeitsgruppe Kunst am Bau

Die Arbeitsgruppe Kunst am Bau beschäftigt sich mit existierenden Kunstwerken der Hochschule (Fassade, Innen- oder Außenraum), deren Relevanz, Urheberschaft und Standorten. Teilgebiete sind unter anderem die „Kunst am Bau", Neuplatzierung bestehender Kunstwerke oder die Platzierung neuer Kunstwerke. Zu Beginn strebt die Arbeitsgruppe eine Broschüre über die historisch entstandenen Kunstwerke an.

Ethikkommission

Die Ethikkommission (EK) der Hochschule Coburg hat die Aufgabe, ethische Fragen berührende Forschungsvorhaben zu beurteilen und dazu Stellungnahmen abzugeben. Die Einschätzung der ethischen Relevanz obliegt der Verantwortung der Forschenden und Beteiligten für die von ihnen betriebenen Forschungsvorhaben. Betreuende, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Studierende (Abschlussarbeiten) sind vollumfänglich verantwortlich für die Einhaltung der ethischen Grundsätze der Hochschule Coburg. Das betrifft im Wesentlichen Forschungsvorhaben am Menschen. Hieraus ergibt sich, dass nicht für jede Studie oder Abschlussarbeit, die z.B. eine Befragung beinhaltet, ein Ethikvotum beantragt werden muss.

Beauftragte

Ansprechperson für Antidiskriminierung und gegen Antisemitismus

Die Hochschule Coburg legt großen Wert auf einen fairen und wertschätzenden Umgang miteinander. Alle Mitglieder der Hochschule – Studierende wie auch Beschäftigte der Hochschule – sind dazu aufgerufen auf allen Ebenen respektvoll zusammenzuarbeiten und eine Kultur des Hinsehens zu pflegen. Die Hochschule Coburg toleriert keine Gewalt, Belästigung sowie mittelbare und unmittelbare Benachteiligung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Aus diesem Grund richtete die Hochschule die Stelle der Antidiskriminierungs-Beauftragten ein.

Gemäß Art. 25 BayHIG ist der Antidiskriminierungsbeauftragter weisungsunabhängig.

Zu den Aufgaben zählt:

  • vertrauliche Erst- und Verweisberatung in allen Fällen von Diskriminierung,
  • Beratung, Entgegennahme, Sachverhaltsermittlung und Koordinierung im formellen Beschwerdeverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Erarbeitung präventiver und kurativer Maßnahmen zur Sensibilisierung und Vermeidung von Diskriminierungen aller Art.
  • Erstellung einer Antidiskriminierungsrichtlinie. Hierin werden Handlungsempfehlungen und -möglichkeiten für den Fall von grenzverletzendem Verhalten aufgezeigt. Die Antidiskriminierungsrichtlinie benennt u.a. Anlaufstellen für Betroffene und Hilfesuchende und regelt den Umgang mit Beschwerden.

 

Ansprechperson für Beschäftigte mit Behinderung

Beauftragte für Beschäftigte mit Behinderung sind gewählte Vertrauenspersonen, die für die Interessen von Hochschulbeschäftigten mit Behinderungen
zuständig sind. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz gewahrt werden.

Die Wahl erfolgt alle 4 Jahre im November. Wahlberechtigt sind nur schwerbehinderte Beschäftigte – die Beauftragte Person selbst muss nicht schwerbehindert sein.

Die gesetzliche Grundlage der Beauftragung ist in Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) festgelegt.

Ansprechpersonen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Alle Informationen zu den "Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung" finden Sie unter:

Beauftragter für Studierende mit Behinderung | mycampus

Behördenselbstschutz

Ansprechpartner hochschulweit:  

Anton Siebert (Behördenselbstschutzbeauftragter) – anton.siebert@hs-coburg.de

 

Der Behördenselbstschutz dient dem Schutz von Personen, Gebäuden, Sachwerten und dem Dienstbetrieb an der Hochschule und trifft dabei bis zum Eintreffen zuständiger Sicherheits- und Hilfsdienste Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und zur Abwendung von Gefahren.

 

Biologische Sicherheit

Die Beauftragten für Biologische Sicherheit (BBS) sind in ihrer Funktion verantwortlich für die Überwachung der gentechnischen Anlagen und die Beratung der zuständigen Vorgesetzten.

Rechtsgrundlagen der Bestellung:

– §30 GenTSV (Gentechnik Sicherheitsverordnung)
– §22 SGB VII
– DGUV Information 211-042

Die Bestellung bezieht sich auf die von der Regierung von Unterfranken genehmigten Anlagenteile 8791.60-1-1 und 8791.60-1-2.

siehe auch unter: Beauftragte für Biologische Sicherheit | mycampus

Datenschutz

Alle Informationen zu den "Beauftragten für Datenschutz" sowie zum Thema Datenschutz finden Sie unter:

Datenschutz | mycampus

Diversity

Der Beauftragte für Diversity ist für die Förderung von Vielfalt, die Stärkung von Gleichstellung und Chancengerechtigkeit, die Überwachung der Umsetzung von Gleichstellungspolitik und die Beratung von Führungskräften und Mitarbeiter:innen zu Fragen der Vielfalt und an der Hochschule Coburg zuständig.

Weitere Informationen zum Thema "Diversity" finden Sie unter Referat Diversity | mycampus

Frauen in der Wissenschaft und Kunst

Alle Information zum Thema "Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst" und zur Beauftragung finden Sie unter Frauenbeauftragte | mycampus.

Gleichstellung

Gesetzliche Grundlage ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG).

Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten gemäß dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz (BayGlG) umfassen verschiedene wichtige Bereiche:

  1. Beratung und Unterstützung: Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Hochschulleitung in allen Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern.
  2. Überwachung der Gleichstellung: Sie überwacht die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligung aufgrund des Geschlechts und fördert aktiv die Gleichstellung an der Hochschule.
  3. Öffentlichkeitsarbeit: Die Beauftragte informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit über Gleichstellungsfragen und die Umsetzung der Gleichstellungspolitik in der Institution.
  4. Interessenvertretung: Sie vertritt die Interessen der Frauen an der Hochschule und setzt sich für ihre Belange ein, beispielsweise durch Beteiligung an Personal- und Organisationsmaßnahmen.
  5. Berichtswesen: Regelmäßig erstattet die Gleichstellungsbeauftragte Bericht über die Umsetzung der Gleichstellungspolitik und gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung ab.

Diese Aufgaben sollen sicherstellen, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt gefördert und diskriminierende Praktiken vermieden werden.

Informationssicherheit

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des ISB sind die Vorgaben und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI).

Der Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) soll in seiner Funktion maßgeblich dazu beitragen, dass die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von schützenswerten Informationen in unserer Hochschule auf Dauer gewährleistet werden können.

Der ISB arbeitet eng mit dem ITZ, der Datenschutzbeauftragten und der Innenrevision
zusammen. Ein Austausch soll auch als Mitglied im IT-Lenkungsrat erfolgen.

Ombudsperson für die Wissenschaft

Auch in der Wissenschaft kann es zu fachlichen Konflikten zwischen Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern kommen. Deshalb wird eine neutrale Ombudsperson, die die Parteien angemessen beraten und zwischen ihnen vermitteln kann, eingesetzt. Zudem berät die Ombudsperson zu Fragen der „guten wissenschaftlichen Praxis" und des wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Als Ombudspersonen sind Prof. Dr. Andrea Schmelz und Prof. Dr. Jens Grubert dazu verpflichtet, alle Anliegen vertraulich zu behandeln. Das gilt zum Schutz der involvierten Personen auch über den Abschluss eines Falles hinaus. Bei ihrer Tätigkeit orientieren sie sich am DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat darüber hinaus ein Online-Portal "Wissenschaftliche Integrität" eingerichtet. In diesem Portal finden man die Leitlinien und entsprechende Erläuterungen. Hinzu kommen wissenschaftsbereichsspezifische Kommentierungen, Fallbeispiele, eine Übersicht über häufig gestellte Fragen, Verweise auf Gesetze und andere Normen, zugehörige DFG-Stellungnahmen sowie externe Quellen. Die DFG selbst beteiligt sich jedoch nicht an Vorgängen an der Hochschule Coburg.

Die Ombudspersonen sind in ihrer Funktion vollkommen eigenständig und arbeiten ehrenamtlich.

 

Weitere Informationen zu den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis finden Sie auch auf den Seiten des Referates Forschungsstrategie und -qualitätsmanagement.

 

Weiterbildung

Der Hochschulbeauftragte für Weiterbildung versteht sich als fachliche Projektkraft im jeweiligen Geschäftsbereich zur inhaltlichen Unterstützung und operativen Lenkung.

Ihm obliegen folgende Aufgaben:
•    Allgemein: Bedarfsgerechte Beratung der Hochschulleitung im Kontext der Weiterbildung
•    Strategische Entwicklung der Weiterbildungsangebote unter Berücksichtigung der Hochschulstrategie und der regionalen
Arbeitsmarktbedarfe
•    Potenzialanalyse und Erweiterung des Angebotsspektrums in der Weiterbil­dung über digitale Formate
•    Beratung der Fakultäten zur Portfolio-Entwicklung in der Weiterbildung