Die praktische Seite des Sozialrechts

Donnerstag. 16. Februar 2012 (Pressestelle)
Prof. Herbe mit Hedwig Krutsch, Tatjana Johannisson, Simon Heerlein, Jonas Edinger, Lisa Kaiser, Nadine Hauer, Karl-Friedrich Otto, Anja Meyer, Mark Seeland, Vanessa Lindner und Michael Merz (v.li.)

Die studentische Projektwerkstatt „Das Sozialrechtsprofil Coburgs“ ging der Frage nach: Wie werden sozialrechtliche Bestimmungen durch Coburger Leistungsträger angewendet?

Das Studienfach „Sozialrecht“ bzw. Recht ganz allgemein hat bei vielen Studierenden den Ruf, ziemlich trockenen Stoff zu vermitteln. Dennoch üben rechtliche Bestimmungen einen starken Einfluss auf das Leben der Menschen aus. Wie schafft man es unter diesen Voraussetzungen, das Interesse der Studierenden für das Fach zu wecken und gleichzeitig die Praxisrelevanz deutlich zu machen? Dieser Herausforderung stellte sich Prof. Dr. Daniel Herbe im letzten Semester mit der Projektwerkstatt „Das Sozialrechtsprofil Coburgs“ für Studierende des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit.

Dabei wurden die Studierenden zunächst mit dem erforderlichen Fachwissen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB II bis XII) vertraut gemacht. Hier erfuhren sie u.a. die Unterschiede zwischen der Grundsicherung und der Sozialversicherung. Anschließend mussten die Studierenden klären, welche Behörden bzw. sozialen Einrichtungen in Coburg dieses Rechtsgebiet anwenden. Sie identifizierten die Agentur für Arbeit, das Sozialamt der Stadt Coburg sowie den Coburger Pflegestützpunkt, einer Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Pflegekassen sowie der Stadt und dem Landkreis Coburg.

Interviews mit den Leistungsträgern führten den Studierenden deutlich vor Augen: Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, aber auch Gestaltungsspielräume und kreative Lösungsmöglichkeiten für Härtefälle. Denn gerade bei der Anwendung des Sozialrechts kommen nicht nur juristische Aspekte zum Tragen. Daher wurde die sozialrechtliche Projektwerkstatt auch mit Wissen aus der Soziologie, der Psychologie, der Politologie und der Menschenrechte angereichert, das die Fachvertreterinnen der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit beisteuerten. Zusätzlich nahm Akad. Rat Gerald Jose eine Evaluation vor. Auf diese Weise wurde das trockene Sozialrecht mit Leben erfüllt.